IVD Mitte-Ost e.V.

Die Mitgliedschaften des IVD Mitte Ost im Überblick

Die Mitgliedschaften des IVD Mitte Ost Im überblick

A) Ordentliche Mitgliedschaft für EINZELMITGLIEDER:

Der Mitgliedsbeitrag einer ordentlichen Mitgliedschaft für Einzelmitglieder beträgt im Regionalverband (inkl. Bundesanteil) EUR 70,00 monatlich und wird per Einzugsermächtigung eingezogen.

Die einmalige Aufnahmegebühr beläuft sich auf EUR 350,00.

Eine ordentliche Mitgliedschaft beinhaltet die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, d.h. u.a. die Nutzung des IVD-Logos und der Bezeichnung „Mitglied im IVD“.

B) Ordentliche Mitgliedschaft für EXISTENZGRÜNDER:

Eine Existenzgründermitgliedschaft ist eine ordentliche Mitgliedschaft. Längstens erfolgt die Existenzgründermitgliedschaft auf 2 Jahre.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt im 1. Jahr 50 %, im 2. Jahr 75 % des Beitrages für Einzelmitglieder in Höhe von EUR 70,00 monatlich. Ab dem 3. Jahr geht die Mitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft für Einzelmitglieder über und es ist der Beitrag in Höhe von derzeit EUR 70,00 monatlich zu zahlen.
Die einmalige Aufnahmegebühr beläuft sich auf EUR 150,00.

Eine Existenzgründermitgliedschaft beinhaltet ebenfalls die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, d.h. u.a. die Nutzung des IVD-Logos und der Bezeichnung „Mitglied im IVD“.

C) Vorläufige Mitgliedschaft/ Junioren- und Studentenmitgliedschaft:

Eine vorläufige Mitgliedschaft kann laut § 2, Pkt. 3 der Aufnahmeordnung beantragen, wer noch nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, die übrigen Voraussetzungen für den Erwerb einer Mitgliedschaft aber erfüllt. Vorläufige Mitglieder sind verpflichtet, sich fachlich weiterzubilden und spätestens innerhalb von zwei Jahren den Nachweis der Fachkenntnisse zu erbringen. Wird der Fachkundenachweis erbracht, wird die vorläufige in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.

Der Mitgliedsbeitrag der vorläufigen Mitglieder beträgt 75 % des Beitrages für Einzelmitglieder, d.h. 75 % vom monatlichen Beitrag in Höhe von derzeit EUR 70,00 (entspricht EUR 52,50 ).
Spätestens nach Ablauf der 2 Jahre bzw. der Beibringung der erbrachten Fachkenntnis zahlen Sie dann den in der Region festgelegten Mitgliedsbeitrag von z. Zt. EUR 70,00 monatlich. Die einmalige Aufnahmegebühr beläuft sich auf EUR 150,00.

Die Junioren-/ Studentenmitgliedschaft kann beantragen, wer sich noch in der Ausbildung/ Studium befindet. Der Mitgliedsbeitrag beträgt dann für Junioren in der Ausbildung
EUR 60,00 jährlich. Die einmalige Aufnahmegebühr entfällt.

Bei der Junioren-/ Studentenmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft mit Beendigung der Ausbildung oder des Studiums.