Beschreibung:
Eine Unternehmensinsolvenz berührt in vielen Fällen auch ein Gewerberaummietverhältnis.
In der Insolvenz des Mieters ist es für den Vermieter vor allem entscheidend, ob, wann, wie und in welcher Höhe Mietzahlungen durchgesetzt werden können und unter welchen Voraussetzungen er selbst oder der Insolvenzverwalter einen Mietvertrag beenden kann. Ist der Vermieter die schuldnerische Partei, ist es für den Mieter unter anderem von Bedeutung zu wissen, an wen er die Mietzahlungen leisten muss, ob die Barkaution zurückgewährt wird und nicht zuletzt, ob die Versorgung des Mietobjekts mit Wasser und Strom gesichert ist. Über diese Thematik sprechen wir im Online – Seminar „Gewerberaummietverhältnisse in der Insolvenz“.
3.1.3 Mietrecht,2.11 Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts